23.09.2011
Überbauungsordnung Nr. 33 Stägmatt
Der Überbauungsordnung Nr. 33 zur ZPP Nr. 15, „Stägmatt“ (Teilgebiet Ost und West)
Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Artikel 60 (öffentliche Auflage) des kantonalen Bauge-setzes (BauG), die Teil-Überbauungsordnung Nr. 33 „Stägmatt“ zur ZPP Nr. 15 (Teilgebiet Ost und West)“ umfassend:
- die Überbauungsvorschriften Nr. 33 zur ZPP Nr. 15 „Stägmatt“ und
- den Teil-Überbauungsplan Nr. 33 „Stägmatt“ und
- den Erläuterungsbericht
zur öffentlichen Auflage.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Überbauungsordnung Nr. 33 „Stägmatt“ sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bis spätestens 24. Oktober 2011 beim Bauinspektorat Moosseedorf einzureichen.
Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 35 Abs. 2 BauG.
Sämtliche Akten liegen vom 23. September bis am 24. Oktober 2011 bei der Gemeindeverwaltung, Schulhaus-strasse 1, 3302 Moosseedorf öffentlich auf und können während den ordentlichen Schalter-öffnungszeiten eingesehen werden.
Einwohnergemeinde Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, CH-3302 Moosseedorf , Telefon +41 31 850 13 13
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