Anpassung der amtlichen Werte durch die Allgemeine Neubewertung 2020 (AN20)

10. Jun 2020

Der Grosse Rat hat das Dekret zur Allgemeinen Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte per 31.12.2020 verabschiedet.

Mit der Allgemeinen Neubewertung (AN20) werden im Kanton Bern die amtlichen Werte für sämtliche nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Objektteile angepasst. Durch die AN20 wird sichergestellt, dass die amtlichen Werte wieder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und Personen mit Grundeigentum untereinander und solche mit beweglichem Vermögen gleichbehandelt werden.

Die Berechnung der neuen amtlichen Werte erfolgt anhand der nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen vom 10.10.2019, welche auf der Homepage der Steuerverwaltung publiziert sind.

Der aufgrund der AN20 ermittelte neue amtliche Wert gilt ab dem Steuerjahr 2020. Der neue amtliche Wert wird Ihnen in den nächsten Wochen per Post eröffnet. Das Grundstückprotokoll befindet sich auf der Steuerverwaltung der Gemeinde, in der sich Ihr Grundstück befindet. Eine Kopie des Grundstückprotokolls können die Eigentümer und Nutzniesser bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf einfordern.

Fragen zur Bewertung beantwortet Ihnen die kantonale Steuerverwaltung, Abteilung amtliche Bewertung, Telefon +41 31 633 66 40, Dienstag und Freitag jeweils 08.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr

Detaillierte Informationen zum Thema finden sie hier.

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