Überbauungsordnung „Sicherung der öffentlichen Abwasseranlagen“

17. Nov 2022

Öffentliche Mitwirkung vom 18.11.2022 bis 19.12.2022

Die Eigentumsverhältnisse der Abwasseranlagen in der Gemeinde Moosseedorf sind heute teilweise nicht bekannt und über das ganze Gemeindegebiet nicht einheitlich geregelt. Mit der verbindlichen Eigentumsbereinigung wird die Gemeinde künftig ein Instrument haben, welches ihr ermöglicht, eine eigentumsrechtliche abgegrenzte Investitionsplanung vorzunehmen. Es wird klar deklariert sein, welche Werke öffentlich und welche nicht sind und wer die entsprechenden Unterhalts- und Sanierungskosten zu tragen hat. Dementsprechend kann der Finanzbedarf voraussehbar besser eingeplant werden.

Mit der Eigentumsabgrenzung sollen die öffentlichen Abwasseranlagen mittels Überbauungsordnung ÜO im Bestand gesichert werden. Die öffentlich-rechtlich gesicherten Anlagen dürfen von der Gemeinde oder deren Beauftragte jederzeit betreten, unterhalten, betrieben und bei Bedarf erneuert werden. Eine allfällige Leitungsumlegung einer öffentlichen Leitung infolge eines Bauvorhabens eines Dritten – ginge nicht wie bis anhin voll zulasten der Gemeinde, sondern zulasten des Verursachers. Die Gemeinde investiert jährlich Tausende von Franken in ihre Werkleitungen infolge Einflüsse Dritter.

Vor der Auflage der Überbauungsordnung (ÜO) wird ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt, in dem alle betroffenen Eigentümer ihre Anliegen und Ergänzungen anbringen können, so dass schlussendlich ein vollständiges und angepasstes Planwerk zur Genehmigung mittels Überbauungsordnung vorgelegt werden kann.

Öffentliche Mitwirkung

Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Moosseedorf bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die ÜO „Sicherung der öffentlichen Abwasseranlagen“ zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Der ÜO-Plan liegt vom 18.11.2022 bis 19.12.2022 in der Gemeindeverwaltung auf. Während diesem Zeitraum kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf, zu richten.

Sprechstunde
Am 07.12.2022 von 14:00 – 19:00 Uhr stehen wir für persönliche Gespräche zur Verfügung. Die Sprechstunde findet in der Gemeindeverwaltung statt. Damit die einzelnen Gespräche koordiniert werden können, bitten wir um vorgängige telefonische Anmeldung bis spätestens 01.12.2022 (031 850 13 13).

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