Öffentliche Bekanntmachung

10. Dez 2020

Änderung der Überbauungsordnung Nr. 21b «Sandstrasse Teil A» und Änderung des Anhangs 1, ZPP Nr. 5 «Sandstrasse» des Gemeindebaureglements

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die nachfolgend aufgeführten vom Gemeinderat Moosseedorf am 2. März 2020 beschlossenen bau- und planungsrechtlichen Erlasse in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 3. Dezember 2020 genehmigt.

  1. Änderung Überbauungsplan Nr. 21b (UEP)
  2. Änderung Überbauungsvorschriften Nr. 21a (UEV)
  3. Änderung Besonderer Plan Nr. 21C (BeP)
  4. Änderung Baureglement (Anhang 1)
  5. Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV

Die Änderung der Überbauungsordnungen treten vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Moosseedorf, 7. Dezember 2020

Der Gemeinderat

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