25. Mär 2022
Dritte Öffentliche Planauflage
Die Stimmberechtigten von Moosseedorf haben am 31. Januar 2021 mittels Urnenabstimmung der Ortsplanungsrevision zugestimmt.
Aufgrund der Bereinigung mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung und den kantonalen Fachstellen mussten die Unterlagen im Hinblick auf die Genehmigung nochmals geändert werden.
Der Gemeinderat Moosseedorf bringt deshalb gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur dritten öffentlichen Auflage:
Es können nur Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderungen eingegeben werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf einzureichen.
Moosseedorf, 22. März 2022
Der Gemeinderat