Ortsplanungsrevision Moosseedorf

25. Mär 2022

Dritte Öffentliche Planauflage

Die Stimmberechtigten von Moosseedorf haben am 31. Januar 2021 mittels Urnenabstimmung der Ortsplanungsrevision zugestimmt.

Aufgrund der Bereinigung mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung und den kantonalen Fachstellen mussten die Unterlagen im Hinblick auf die Genehmigung nochmals geändert werden.

Der Gemeinderat Moosseedorf bringt deshalb gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur dritten öffentlichen Auflage:

  • Änderungen zum genehmigten Zonenplan Siedlung und Landschaft
  • Änderungen zum genehmigten Baureglement
Weitere Unterlagen
  • Änderungen im Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
Die Änderungen liegen während 30 Tagen von Freitag, 25. März 2022 bis Montag, 25. April 2022 bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf öffentlich auf. Sie sind auch auf der Website einsehbar.

Es können nur Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderungen eingegeben werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf einzureichen.

Moosseedorf, 22. März 2022
Der Gemeinderat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen