24. Jan 2019
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 1 der Bauverordnung
vom 6. März 1985 (BauV) der Überbauungsordnung Nr. 14 „Gerbistall“
bestehend aus:
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Moosseedorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbaungsordnung Nr. 14 „Gerbistall“ am 10. Dezember 2018 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation (spätestens bis am 25. Februar 2019) beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung oder unter www.moosseedorf.ch eingesehen werden.
Moosseedorf, 21. Januar 2019
Der Gemeinderat