Öffentliche Planauflage

24. Jan 2019

Öffentliche Planauflage

Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 1 der Bauverordnung
vom 6. März 1985 (BauV) der Überbauungsordnung Nr. 14 „Gerbistall“
bestehend aus:

  • Änderung Überbauungsplan
  • Überbauungsvorschriften
  • Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Moosseedorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbaungsordnung Nr. 14 „Gerbistall“ am 10. Dezember 2018 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation (spätestens bis am 25. Februar 2019) beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung oder unter www.moosseedorf.ch eingesehen werden.

Moosseedorf, 21. Januar 2019

Der Gemeinderat


Hier finden Sie die Publikation.

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