Vierte Öffentliche Planauflage
19. Aug 2022
Ortsplanungsrevision Moosseedorf
Die Stimmberechtigten von Moosseedorf haben am 31. Januar 2021 mittels Urnenabstimmung der Ortsplanungsrevision zugestimmt.
In der Vorbereitung der Genehmigung hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) festgestellt, dass die verbindliche Festlegung der Waldgrenze/Waldbaulinie im Bereich Laupenacker nicht gemäss Waldgesetz publiziert wurde.
Der Gemeinderat Moosseedorf bringt im geringfügigen Verfahren deshalb gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur vierten öffentlichen Auflage:
- Festlegung einer verbindlichen Waldgrenze/-baulinie im Bereich Laupenacker gemäss Waldgesetz (Zonenplan Siedlung und Landschaft)
Moosseedorf, 15. August 2022
Der Gemeinderat