Lärm - psst .....
Lärm ist die am stärksten wahrgenommene Umweltbelastung. In der Schweiz fühlen sich rund zwei Drittel der Bevölkerung durch Lärm gestört. Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und kann krank machen.
Weitere Informationen zum Thema Lärm finden Sie unter www.laerm.ch
Gesetze und Verordnungen
Das Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 684) hält fest, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkung auf die Nachbarn zu enthalten, insbesondere aller schädlichen und nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Rauch oder Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterung. Folglich sind alle aufgefordert, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um Lärm zu vermeiden. Mieter müssen laut Obligationenrecht (OR, Art. 257f) auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen und dürfen die Ruhe im Gebäude nicht stören. Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) geben mit allgemeinen Formulierungen bestenfalls Hinweise für den Umgang mit dem Alltagslärm. Grenzwerte gibt es keine. Konkreteres findet sich in den Polizeiverordnungen der Städte und Gemeinden. Sie legen die Zeiten der Mittagsruhe und der Nachtruhe fest und regeln den Umgang mit häufigen Lärmquellen. Sie bestimmen aber meist nicht genügend genau, was zumutbar und was übermässig ist.
Die Gemeinde Moosseedorf kennt im Polizeireglement diverse Bestimmungen zu Lärm.

