Öffentlich Auflage Baugesuch Leitungsbau Nasse Gasse
23. Sep 2026
Leitungsbau Nasse Gasse, Moosseedorf Seedorffeldstrasse - Schulhausstrasse , 3302 Moosseedorf
Bauherrschaft:
Wasserverbund Region Bern AG
CHE-103.944.642
Lindenauweg 10
3007 Bern
Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn
CHE-115.939.814
Hauptstrasse 29
3255 Rapperswil BE
Vertretung der Bauherrschaft:
Ryser Ingenieure AG
CHE-105.959.324
Engestrasse 9
3012 Bern
Die Vertretung der Bauherrschaft ist Projektverfasser/in
Bauvorhaben:
Leitungsbau Nasse Gasse, Moosseedorf
Seedorffeldstrasse - Schulhausstrasse , 3302 Moosseedorf
Standort:
Gemeinde Moosseedorf Prz. Nr. 758 bis Prz. Nr. 28
Nutzungszone und/oder Überbauungsordnung:
Überbauungsordnung nach Art. 21 und 22
Wasserversorgungsgesetz (WVG) für die
Sicherung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und Erteilung der
Baubewilligung
Grundwasserschutzzone/Massnahme:
• Bewilligung für Werkleitungen im Strassenabstand nach Art. 81
Ort der Planauflage:
Gemeinde Moosseedorf
Gemeindeverwaltung
Schulhausstrasse 1
3302 Moosseedorf
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 23.10.2026
Kontaktstelle:
Wasserverbund Region Bern AG
Lindenauweg 10
3007 Bern
Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn (WVS)
Hauptstrasse 29
3255 Rapperswil
Bemerkungen:
Mitwirkungsbegehren, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren
um Lastenausgleich (Art. 30 Baugesetz) sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und
begründet, im Doppel bei der jeweiligen Einsprachestellen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden,
verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben
anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Hier gelangen Sie zu den Projektunterlagen:
- Situation, Längenprofil Hammerbohrung
- Situation, Längenprofil Bahnquerung
Alle weiteren Projektunterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Moosseedorf zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
