Betriebsunterbruch Dienstleistungen Steuerverwaltung
04. Sep 2026
Von Freitag, 23. Oktober, 16 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, überführt die Steuerverwaltung ihre Softwareanwendungen in eine neue Technologie.
Während dieser Zeit sind die Dienstleistungen nicht verfügbar – das gilt auch für die telefonische Erreichbarkeit via Infolinie, Kundenschalter, BE-Login-Dienste, TaxMe-Online sowie E-Mail- und Kontaktformular-Anfragen. Der ordentliche Betrieb wird am Montag, 2. November 2026, wieder aufgenommen.
Verlängerung Einreichefrist bis 30. November 2026
Damit Ihnen kein Nachteil entsteht, wird die letzte Einreichfrist für die Steuererklärung 2025 automatisch vom 15. auf den 30. November 2026 verlängert. Dies gilt für natürliche Personen sowie für juristische Personen wie Vereine und Unternehmen.
Hinweis zur dritten Steuerrate
Die Rechnungen für die dritte Steuerrate werden noch vor der Systemumstellung erstellt, treffen jedoch erst Mitte November 2026 bei Ihnen ein. Zahlungen, die zwischen der Erstellung und dem Versand der Rechnungen eingehen, sind nicht auf den Rechnungen aufgeführt. Der Kontoauszug zur Ratenrechnung zeigt, bis zu welchem Datum Zahlungen berücksichtigt wurden. Später geleistete Zahlungen können vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Alle Zahlungen werden fristgerecht verbucht; den steuerpflichtigen Personen entstehen keine Zinsnachteile.
