Achtung Feuerverbot !

10. Jul 2026

Im Kanton Bern können Feuerverbote in zwei Geltungsbereichen erlassen werden: 1. Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, bis 50 Meter Abstand zum Waldrand. Ausserhalb dieser Verbotszone sind Feuer mit höchster Vorsicht erlaubt. 2. Feuerverbot im Freien, die Verbotszone umfasst damit den gesamten Aussenbereich inkl. Siedlungsgebiet.

Weitere Informationen finden sie hier:

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen