Achtung Feuerverbot !
10. Jul 2026
Im Kanton Bern können Feuerverbote in zwei Geltungsbereichen erlassen werden: 1. Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, bis 50 Meter Abstand zum Waldrand. Ausserhalb dieser Verbotszone sind Feuer mit höchster Vorsicht erlaubt. 2. Feuerverbot im Freien, die Verbotszone umfasst damit den gesamten Aussenbereich inkl. Siedlungsgebiet.
Weitere Informationen finden sie hier:
