Information zum 1. August
Der 1. August steht vor der Tür. Dieser Feiertag bietet die Möglichkeit, zusammen zu kommen und gemeinsam den Geburtstag der Schweiz zu feiern!
Im Sinne des Slogans «moosseedorf miteinander» gibt es aber besonders beim Zünden von Feuerwerk wichtige Hinweise zu beachten. Für eine unfallfreie 1. Augustfeier empfiehlt die Gemeinde Moosseedorf folgende Vorsichts- und Sicherheitsmassnahmen:
- Das Zünden von Feuerwerken ist gemäss Polizeireglement der Gemeinde Moosseedorf nur am 31. Juli und 1. August (sowie an Silvester) erlaubt.
- Seien Sie bitte vorsichtig beim Zünden von Feuerwerken und beachten Sie die korrekte Anwendung gemäss Hersteller der Feuerwerkskörper.
- Stellen Sie bitte einen sicheren Abstand zu anderen Menschen, Tieren und Gebäuden her.
- Feuerwerke im Wald sind verboten. Dies stellt eine ernsthafte Brandgefahr dar und versetzt die Tiere in Angst und Schrecken.
- In Innenhöfen (Quartieren) sowie in der Nähe von Bauernhöfen, Scheunen, Tiergehegen, Kornfelder, Waldrändern und Menschenansammlungen darf kein Feuerwerk gezündet werden.
- Bitte denken Sie an Ihre Nachbarn; es haben nicht alle Freude an Feuerwerken.
- Wir danken Ihnen, wenn Sie am Schluss der Veranstaltung die Rückstände des Feuerwerks einsammeln und in den entsprechenden Abfallbehältern direkt entsorgen.
Vielen Dank, dass Sie dazu beitragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen friedlichen Nationalfeiertag geniessen dürfen.
Einwohnergemeinde Moosseedorf
Flyer