Öffentliche Planauflage

30. Apr 2021

Einzonung der Parzelle Nr. 200 in die Zone für öffentliche Nutzung ZöN

Die Stimmberechtigten von Moosseedorf haben am 31. Januar 2021 mittels Urnenabstimmung der Ortsplanungsrevision zugestimmt.

Wie bereits in den Unterlagen zur Ortsplanungsrevision ausgeführt, soll auf der Parzelle Gbbl. Moosseedorf 200 der heutigen Fischzucht ein Schweizer Fischzentrum entstehen. Die Delegierten des Schweizerischen Fischerei-Verbandes SFV haben der Gründung einer Stiftung für den Erwerb zugestimmt. Die Parzelle Nr. 200 wurde in der Ortsplanungsrevision einer Landwirtschaftszone gemäss Zonenplan 2008 zugewiesen. Dies ermöglicht nun eine Einzeleinzonung der Parzelle Gbbl-200 (inkl. Wegstücke) in eine Zone für öffentliche Nutzung ZöN. Das Verfahren ist mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung abgesprochen.

Der Gemeinderat Moosseedorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur öffentlichen Auflage:

Weitere Unterlagen

Die Änderungen liegen während 30 Tagen von Freitag, 30. April 2021 bis Montag, 31. Mai 2021 bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf öffentlich auf. Bitte beachten Sie die reduzierten Öffnungszeiten aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation. Die Unterlagen sind auch auf der Website www.moosseedorf.ch einsehbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen können innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf eingereicht werden.

Moosseedorf, 27. April 2021
Der Gemeinderat

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