Gebührenpflichtiges Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen

Die Parkierungsgebühren können Sie entweder mit einer Monats- oder Jahresparkbewilligung (nur in der Zone 1 Gemeindestrassen möglich) oder an einem Ticket-Automaten begleichen. Die Parkierungsgebühr kann auch bequem über das Handy bezahlt werden. Auf allen aufgeführten Strassen und Plätzen (ausgenommen das Strandbad) darf bis zu drei Stunden gratis parkiert werden.

Zonen (Parkbewilligungen)

Standort

Anzahl Parkplätze

Zone III

1 Strandbad

120

Zone II

2 Kirchgemeindehaus

17

Zone I

3 altes Schulhaus

11

Zone I

4 Friedhof

9

Zone I

5 Gemeindehaus

4

Zone I

6 Schulanlage Staffel

85

Zone I

a Kirchgasse

b Sandstrasse

c Tannackerstrasse

d Längenbühlstrasse

e Eichenstrasse

f Nassegasse

g Moosstrasse

h Laupenackerstrasse

i Lenzenhohlestrasse

58

Parkplan
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Parkieren
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Tarife

Auf allen öffentlichen Parkplätzen gilt die Gebührenpflicht von Montag bis Samstag von 6.00 bis 22.00 Uhr. Die ersten drei Stunden sind gratis. Ab drei Stunden gelten folgende Tarife:
(Beim Strandbad gelten die Tarife ab der ersten Minute)

Einzelparktickets

Zone 1 (Gemeindestrassen)
Zone 2 (Kirchgemeindehaus)

Zone 3 (Strandbad)

Parkbewilligungen Zone 1


0 – 30 Minuten

CHF 0.50

CHF 1.00

1 Monat

CHF 30.00

bis 2 Stunden

CHF 1.50

CHF 3.00

1 Jahr

CHF 240.00

bis 5 Stunden

CHF 3.00

CHF 6.00



bis 8 Stunden

CHF 4.00

CHF 8.00



bis 12 Stunden

CHF 5.00

CHF 10.00



Tageskarte

CHF 6.00

CHF 12.00



ParkingCard

In der ganzen Schweiz elektronisch parkieren - sowohl auf Strassenparkplätzen als auch in Parkings mit Schranken - die bequemste Art in Moosseedorf zu parkieren.

Parkbewilligung für die Zone 1 (Gemeindestrassen)

Möchten Sie eine Parkbewilligung (Monats-, Jahresparkbewilligung) für die Zone 1 (Gemeindestrassen) beantragen? Dann können Sie dies mittels folgendem Gesuch um Erteilung einer Parkbewilligung oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen. Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Parkbewilligung eine Kopie des Fahrzeugausweises eingereicht werden muss.
Für die Zonen 2 (Kirchgemeindehaus) und 3 (Strandbad) können keine Monats- und Jahresparkbewilligungen erteilt werden.

Parkieren mit Smartphone

Die Parkgebühren können Sie jederzeit bequem über Ihr Smartphone begleichen:

  • Informieren und registrieren Sie sich kostenlos unter www.parkingpay.ch
  • Nach Ihrer Anmeldung können Sie Ihre Parkgebühren ohne Gang zu einer Parkuhr begleichen. Eine Anleitung, wie dies funktioniert erhalten Sie mit der Anmeldung.
  • Mit Parkingpaykönnen Sie in Zukunft in der ganzen Schweiz bargeldlos parkieren – auch in Parkings mit Schranken.


Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne (031 850 13 13).

Präsidiales
Schiene und öffentlicher Verkehr, Anreise

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