Im BeMo 2025 soll für alle Generationen das Leben pulsieren: mit spannenden Anlässen, kreativen Ideen und echter Dorfgemeinschaft.
Dafür suchen wir engagierte Personen, die Lust haben, eigene Veranstaltungen zu organisieren – sei es ein Spielnachmittag, ein Diskussionsabend, ein Kurs, ein Filmabend oder etwas ganz Neues.
Die Vermietung richtet sich nach der Verordnung für die Benützung von gemeindeeigenen Räumen, Anlagen und Geräten der Gemeinde Moosseedorf:
Art. 13 ff Verordnung für die Benützung von gemeindeeigenen Räumen, Anlagen und Geräten der Gemeinde Moosseedorf
Für die Benutzung werden drei unterschiedliche Tarife festgelegt:
Tarif A
Ortsansässige Vereine gemäss Vereinsverzeichnis der Gemeinde, kommunale politische Parteien und gemeinnützige Organisationen sowie ortsansässige Stockwerkeigentümergemeinschaften. Ohne Wirtschaftsbetrieb und ohne kommerziellen Charakter.
Tarif B
Ortsansässige Vereine gemäss Vereinsverzeichnis der Gemeinde, kommunale politische Parteien und gemeinnützige Organisationen. Mit Wirtschaftsbetrieb und/oder mit kommerziellem Charakter.
Tarif C
Private Personen und weitere Institutionen, nicht ortsansässige Vereine. Weitere nicht unter Tarif A und B aufgeführte Organisationen.
Regional tätige Vereine und Organisationen gelten als ortsansässig, wenn nachweislich mindestens 10 Mitglieder ihren Wohnsitz in Moosseedorf haben. Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin hat den Nachweis zu erbringen. Über die definitive Aufnahme auf der Vereinsliste entscheidet die zuständige Behörde der Gemeindeverwaltung.
Die Gebühren gelten pro Reservation.
Ortsansässigen Vereinen wird für einen Vereinsanlass pro Jahr (Unterhaltungsabend, Lotto etc.) die Miete erlassen.
Allfällige zusätzliche Kosten der Hauswartschaft werden gemäss Art. 16 Verordnung für die Benützung von gemeindeeigenen Räumen, Anlagen und Geräten verrechnet. Tarife des Club Alive werden 1:1 weiterverrechnet.
Für die ständigen Mietenden werden die Mietbedingungen separat vereinbart.