Gemeindeversammlung

In Moosseedorf finden folgende Gemeindeversammlungen statt.

2024

  • Dienstag, 5. März 2024
  • Dienstag, 25. Juni 2024
  • Donnerstag, 5. Dezember 2024

Alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in Moosseedorf wohnhaft und in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind, sind zur Gemeindeversammlung eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können ebenfalls an der Versammlung teilnehmen, müssen jedoch im Sektor für «Gäste» Platz nehmen. Bei der Eingangskontrolle kann die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangt werden.

Die Traktandenliste wird 30 Tage vor und am Freitag vor der Versammlung im Fraubrunner Anzeiger publiziert. Die Botschaftstexte werden im am moossee veröffentlicht. Sie können während dreissig Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gemeindeversammlung vom 5. März 2024

Versammlung der Einwohnergemeinde Moosseedorf, Dienstag, 5. März 2024, 19.30 Uhr, im Kirchgemeindehaus Moosseedorf

1. Rechnungsprüfungsorgan 2025-2028, Wahl

Genehmigung mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme

2. Gebührenreglement, Genehmigung Änderungen

Genehmigung mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme

3. Kauf Parzelle Nr. 320 Sandstrasse, Passepartout, Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 1,98 Mio.

Genehmigung mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme

4. Kauf Parzelle 181, Schulanlage, Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 980‘000.00

Genehmigung mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme

5. Verschiedenes

Keine Unterlagen

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gemäss Art. 31 und Art. 36 der Gemeindeordnung kann gegen das Traktandum 3, Kauf Parzelle Nr. 320, Sandstrasse, Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 1,98 Mio. innert 30 Tagen nach der Bekanntmachung gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung das Referendum ergriffen werden.

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland innert 30 Tagen Beschwerde geführt werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird auf die Rügepflicht hingewiesen (Art. 49a kant. Gemeindegesetz).

Zur Orientierung über die Geschäfte wird das Mitteilungsblatt „am moossee“ an alle Haushaltungen verteilt. Die stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Moosseedorf

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