Gemeindeversammlung

In Moosseedorf finden folgende Gemeindeversammlungen statt.

2024

  • Dienstag, 5. März 2024
  • Dienstag, 25. Juni 2024
  • Donnerstag, 5. Dezember 2024

2025

  • Dienstag, 24. Juni 2025
  • Donnerstag, 4. Dezember 2025

Alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in Moosseedorf wohnhaft und in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind, sind zur Gemeindeversammlung eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können ebenfalls an der Versammlung teilnehmen, müssen jedoch im Sektor für «Gäste» Platz nehmen. Bei der Eingangskontrolle kann die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangt werden.

Die Traktandenliste wird 30 Tage vor und am Freitag vor der Versammlung im Fraubrunner Anzeiger publiziert. Die Botschaftstexte werden im am moossee veröffentlicht. Sie können während dreissig Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024

Versammlung der Einwohnergemeinde Moosseedorf, Donnerstag, 5. Dezember 2024, 19.30 Uhr, im Kirchgemeindehaus Moosseedorf

1. Budget 2025, Genehmigung

2. Gemeindewahlen für Legislatur 2025-2028

a. Wahl Vizegemeindepräsidentin oder Vizegemeindepräsident
b. Wahl 5 Mitglieder Bildungskommission
c. Wahl 6 Mitglieder Kommission Bau, Planung und Infrastruktur
d. Wahl 6 Mitglieder Kommission Umwelt, Natur und Energie
e. Wahl 4 Mitglieder Finanzkommission
f. Wahl 6 Mitglieder Kommission Kultur, Begegnung und Integration

3. Personalreglement, Genehmigung Änderungen

4. Reglement Wärmeverbund Sandstrasse 5, Genehmigung

5. Beitritt zum RFO Kirchbergplus per 01.01.2025. Genehmigung Reglement «Übertragung von Aufgaben der Gemeindeführung an das RFO Kirchbergplus». Austritt der Gemeinde Moosseedorf aus dem Gemeindeverband Bevölkerungsschutz Grauholz Nord per 31.12.2025

6. Verschiedenes

  • Verabschiedung Peter Scholl, Leiter Verwaltung

Keine Unterlagen

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland innert 30 Tagen Beschwerde geführt werde (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird auf die Rügepflicht hingewiesen (Art. 49a kant. Gemeindegesetz).

Zur Orientierung über die Geschäfte wird das Mitteilungsblatt „am moossee“ an alle Haushaltungen verteilt. Die stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger wer-den zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind alle Teilnehmer herzlich zu einem Apéro eingeladen.

Gemeinderat Moosseedorf

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