Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 9a, «Moosmatt (Migros Aare)

21. Jan 2021

Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat Moosseedorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

bestehend aus:

Sämtliche Akten liegen vom 22. Januar 2021 bis 22. Februar 2021 bei der Gemeindeverwaltung, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf öffentlich auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde www.moosseedorf.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderung der Überbauungsordnung Nr. 9a, «Moosmatt (Migros Aare)“ sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bis spätestens 22. Februar 2021 bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf einzureichen.

Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 35 Abs. 2 BauG.

Moosseedorf, 18. Januar 2021

Der Gemeinderat

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