Abstimmungen und Wahlen
Wahl- und Abstimmungslokal / briefliche Stimmabgabe
Das Wahl- und Abstimmungslokal ist am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Es befindet sich im
Gemeindehaus
Schulhausstrasse 1
3302 Moosseedorf
Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes ist das Schweizer Bürgerrecht, für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein. Der Versand des Abstimmungsmaterials erfolgt durch die Behindertenwerkstatt SAZ in Burgdorf. Die Unterlagen werden für Abstimmungen spätestens drei Wochen vorher zugestellt. Falls Sie das Stimm- oder Wahlmaterial nicht erhalten haben, melden Sie dies uns. Ab Erhalt der Wahl- resp. Abstimmungsunterlagen können Sie brieflich wählen oder abstimmen. Das Wahl- und Abstimmungscouvert kann bis am Samstagabend vor dem Abstimmungssonntag, 21.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Moosseedorf eingeworfen werden. Wenn Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Bitte beachten Sie, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben wird und das amtliche Stimmcouvert verwendet wird. Das Porto muss von den Stimmberechtigen übernommen werden.
Die Ergebnisse werden auf der Homepage veröffentlicht.
Eine Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe finden Sie hier: Anleitung
Abstimmungsdaten 2026
- 8. März 2026
- 14. Juni 2026
- 27. September 2026
- 29. November 2026
