Zweite Öffentliche Planauflage

11. Feb 2021

Ortsplanungsrevision Moosseedorf

Die Stimmberechtigten von Moosseedorf haben am 31. Januar 2021 mittels Urnenabstimmung der Ortsplanungsrevision zugestimmt.

Aufgrund eingegangener Einsprachen müssen die Unterlagen im Vergleich zur ersten Auflage/beschlossenen Unterlagen noch geändert werden. Eine Einsprache mit 24 Mitunterzeichner/innen richtete sich gegen die Spezialzone «Schlössli». Bestritten war die hohe Ausnützung verbunden mit der Ausscheidung einer Spezialzone wie auch die Erschliessung. Als Folge wird die Spezialzone «Schlössli» aufgehoben. Die Einzonung auf der Parzelle 251 sowie das Gebäude Schlössliweg Nr. 6 mit dazugehörigem Umschwung wird der Dorfkernzone zugewiesen. Der westliche Teil der Parzelle Nr. 371 verbleibt in der Landwirtschaftszone gemäss Zonenplan 2008. Die Planbeständigkeit wird dadurch nicht tangiert, so dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Einzonung mit einem allenfalls redimensionierten Projekt beantragt werden kann.

Der Gemeinderat Moosseedorf bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Unterlagen zur zweiten öffentlichen Auflage:

  • Änderungen zum genehmigten Zonenplan Siedlung und Landschaft
  • Änderungen zum genehmigten Baureglement

Weitere Unterlagen

  • Änderungen im Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV

Die Änderungen liegen während 30 Tagen von Freitag, 12. Februar 2021 bis Montag, 15. März 2021 bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf öffentlich auf. Bitte beachten Sie die reduzierten Öffnungszeiten aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation. Sie sind auch auf der Website www.moosseedorf.ch einsehbar.

Es können nur Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderungen eingegeben werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf einzureichen.

Moosseedorf, 9. Februar 2021
Der Gemeinderat

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