Corona-Virus: Erwerbsausfallentschädigung / Kurzarbeit

24. Mär 2020

Corona-Virus: Erwerbsausfallentschädigung / Kurzarbeit

Erwerbsausfallentschädigung

Die Auszahlung der neuen Entschädigung für den Erwerbsausfall wegen der Coronakrise läuft über die AHV-Ausgleichskassen. Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der AHV.

Wer hat Anspruch?
Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Wie beantrage ich die Erwerbsausfallentschädigung?
Beantragen Sie die Entschädigung mit dem Formular "318.758 – Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung" bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der AHV.

Kurzarbeit

Selbstständigerwerbende
Selbständigerwerbende, die Kurzarbeit geltend machen wollen, melden sich bei der Ausgleichskasse, bei der sie ihre AHV-Beiträge bezahlen.

Arbeitgeber
Informationen zur Anmeldung von Kurzarbeit finden Sie auf der Homepage des Amts für Arbeitslosenversicherung.

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