04. Mär 2021
nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6.März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat Moosseedorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 9a "Moosmatt (Migros Aare)" am 7. Dezember 2020 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Moosseedorf, 1. März 2021
Der Gemeinderat