Beschluss Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 / Geschäft Nr. 5

08. Jul 2021

Ortsplanungsrevision 2015-2021, Einzonung der Parzelle Gbbl. Nr. 200 in die Zone für öffentliche Nutzung ZöN für den Bau eines Schweizer Fischzentrums

Gestützt auf Art. 37 der Gemeindeordnung Moosseedorf wird gekannt gegeben, dass die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 obgenannter Einzonung zugestimmt hat. Der Beschluss unterliegt dem Referendum nach Art. 32 Absatz 1 b) Gemeindeordnung Moosseedorf.

Für die Einreichung eines Referendums gegen den Beschluss muss gemäss Art. 36 Gemeindeordnung eine von 132 stimmberechtigten Personen unterzeichnete Eingabe innert 30 Tagen seit der Publikation bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf eingereicht werden.

Die Unterlagen liegen ab Publikation während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Moosseedorf zur Einsicht auf.

Moosseedorf, 30. Juni 2021
Der Gemeinderat

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