Nachführung archäologisches Inventar

08. Nov 2021

Verfügung des Amtes für Kultur (nach Art. 13a Abs. 2 und 3 BauV)

Publikation

Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern dauert vom Montag, 8. November 2021 bis und mit Dienstag, 7. Dezember 2021 (30 Tage).

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