Todesfall, Siegelung

Gestützt auf Artikel 11 der kant. Inventarverordnung müssen wir bei einem Todesfalls innert 7 Tagen eine Siegelung durchführen. Wir werden mit Ihnen innerhalb der Frist einen Termin vereinbaren, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen.

Folgende Unterlagen sind bei der Aufnahme bereit zu halten:

  • Aktuelle Kontostände sämtlicher Bank-/PostFinance-Konti (beider Ehepartner)
  • Auflistung andere Vermögenswerte (z.B. Bargeld) sowie Liegenschaften
  • Policen von Kapital-, Renten- und Lebensversicherungen
  • Testamente
  • Ehe- / Erbverträge
  • Adressen der möglichen Erben mit Geburtsdatum
  • Angaben zu einem bernischen Notar, sofern Vermögen über CHF 100'000.00 ist

Weitere Informationen

zentrale Dienste (inkl. Einwohner- und Fremdenkontrolle)
Todesfall

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen