Beistandschaft

Für das Einleiten und Anordnen von Beistandschaften nach Art. 393 bis 398 ZGB ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord zuständig. Weitere Informationen können Sie der Webseite der KESB entnehmen.

Beistandschaft
KESB Mittelland Nord
Soziale Angebote und Sicherheit, Vormundschaft

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