Information zur Änderung der Regelungen zur Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand

09. Mär 2020

Information zur Änderung der Regelungen zur Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand

Seit dem 1. Januar 2020 regelt der Bund die Überwachung ung Bekämpfung von Feuerbrand in der überarbeiteten Richtlinie Nr. 3. Nach diesen neuen Richtlinien müssen die Kontrollen massiv reduziert werden, da der Bund nur noch 10% des bisherigen Aufwands übernehmen wird.

Welche Konsequenzen hat das?
Ab 2020 gelten alle Schutzobjekte (Erwerbsobstanlagen, Baumschulen, Hochstammgruppen) als „Gebiete mit geringer Prävalenz“. Da dies Gebiete sind, in denen man den Druck der Feuerbrandbakterien möglichst tief halten will, gilt ab sofort eine viel höhere Eigenverantwortung für die Besitzerinnen und Besitzer von Wirtspflanzen.

Was heisst das für die Gemeinden?
Je nach Infektionsgefahr im Frühling gibt die Fachstelle Pflanzenschutz des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern stichprobenartige Kontrollen in Auftrag. Diese Kontrollen werden weiterhin vom Kanton vergütet. Es steht den Gemeinden frei, trotzdem auf freiwilliger Basis und auf eigene Rechnung regelmässige Kontrollen durchzuführen.

Wir bitten die Bevölkerung, die Eigenverantwortung bei Wirtspflanzen wahrzunehmen.

Gemeindeverwaltung Moosseedorf

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