Änderung der Abgabe von Mofa-Kontrollschildern und Vignetten ab 1. Januar 2022

17. Nov 2021

Ab dem 1. Januar 2022 können Fahrzeughalter/-innen keine Mofa-Kontrollschilder und Vignetten mehr bei den Ausgabestellen beziehen.

Ab dem Jahr 2022 erhalten die Fahrzeughalter/-innen für das neue Versicherungsjahr vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) eine Proforma-Rechnung. Der Versand erfolgt jeweils im Februar sofern die unten aufgelisteten Kriterien erfüllt sind:

  • Gültige Vignette im Vorjahr
  • Kontrollschild in Verkehr
  • Gültige/r Fahrzeugausweis/e

Sobald die Rechnung mit dem zugestellten Einzahlungsschein vollständig beglichen ist, wird die Vignette direkt an die Fahrzeughalter/-innen verschickt. Verzichten die Fahrzeughalter/-innen auf eine Einzahlung, erlischt die Verkehrszulassung automatisch per 31. Mai.


Auch Neueinlösungen, Fahrzeug- und Halterwechsel, Bezug von Kontrollschildern (infolge Verlust/Defekt) und Vignetten, Adressänderungen, usw. werden neu direkt beim SVSA gemeldet und können auf dem Postweg oder an einem der folgenden Standorte des SVSA erledigt werden:

  • Schalter Strassenverkehrsamt Bern, Schermenweg 5
  • Verkehrsprüfzentrum Thun
  • Verkehrsprüfzentrum Orpund
  • Verkehrsprüfzentrum Bützberg
  • Agentur Zweisimmen
  • Agentur Tavannes

Dazu werden die Original-Fahrzeugpapiere sowie das vollständig ausgefüllte Formular «Motorfahrrad-Geschäfte» benötigt.


Der Bezug einer Vignette bzw. eines Kontrollschildes bei der Ausgabestelle Gemeindeverwaltung Moosseedorf ist somit ab 1. Januar 2022 (ab Versicherungsjahr 2022) nicht mehr möglich.

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