Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

18. Jan 2024

Per 1. Februar 2024 wird das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

eUmzug

Die Gemeinden im Kanton Bern müssen neu zwingend die Dienstleistung digitaler Umzug anbieten. Die persönliche An- und Abmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich. In Moosseedorf können Sie sich bereits seit einigen Jahren mit eUmzug an- oder abmelden. eUmzug

Heimatschein

Mit der Gesetzesänderung verschwindet der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls.

Für eine persönliche Anmeldung am Schalter bringen Schweizerinnen und Schweizer ihren Pass oder ihre Identitätskarte zur Verifikation mit. Weiterhin wichtig bleibt, dass Sie sich vor der Anmeldung in Moosseedorf bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden.

  • Was passiert mit meinem hinterlegten Heimatschein? Dieser bleibt vorerst bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt.
  • Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich aus Moosseedorf wegziehe? Der Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie sich in einem anderen Kanton anmelden wollen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können Sie den Heimatschein zuhause behalten.
  • Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich heirate oder scheide und damit meine Daten ändern? Der alte Heimatschein wird vernichtet. Es wird kein neuer Heimatschein bestellt.
  • Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich versterbe? Der Heimatschein wird vernichtet.
  • Ich werde bald volljährig, brauche ich noch einen Heimatschein? Bisher hat die Einwohnerkontrolle für volljährig werdende Personen Heimatscheine bestellt. Dies ist mit der neuen Regelung nicht mehr möglich.

Gebühren

  • Anmeldung in Moosseedorf: CHF 20.00 pro volljährige Person
  • Adressänderung innerhalb von Moosseedorf: CHF 20.00 pro volljährige Person
  • Abmeldung in Moosseedorf: gratis
  • Wohnsitzbestätigung oder andere Bescheinigungen: CHF 20.00 pro volljährige Person
  • Anmeldung als Wochenaufenthalter in Moosseedorf: CHF 20.00 pro Person
  • Adressänderung als Wochenaufenthalter innerhalb von Moosseedorf: CHF 20.00 pro Person
  • Verlängerung Wochenaufenthalt: CHF 10.00 pro Person
  • Ausstellen Heimatausweis für Anmeldung als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde: CHF 20.00 pro Person

Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns auf nwhnrkntrllmssdrfch.

Einwohnerkontrolle Moosseedorf

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