Geringfügige Änderung Baureglement Anahang 1, Art. B "Zonen mit Planungspflicht (ZPP), ZPP Nr. 5 "Sandstrasse"

19. Mär 2019

Geringfügige Änderung Baureglement Anahang 1, Art. B "Zonen mit Planungspflicht (ZPP), ZPP Nr. 5 "Sandstrasse"

Öffentliche Planauflage

Geringfügige Änderung des Baureglements Anhang 1, Art. B „Zonen mit Planungspflicht (ZPP), ZPP Nr. 5 „Sandstrasse“

bestehend aus:

  • Änderung Baureglement
  • Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV


Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Moosseedorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements Anhang 1, Art. B „Zonen mit Planungspflicht (ZPP), ZPP Nr. 5 „Sandstrasse“
am 10. Dezember 2018 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung oder unter www.moosseedorf.ch eingesehen werden.

Moosseedorf, 19. März 2019

Der Gemeinderat

Änderung Baureglement

Erläuterungsbericht Art. 47 RPV

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