Zone: 1 - Gemeindestrassen/Schulanlage Staffel
zulässig für:
- Schriftenpolizeilich gemeldete Einwohner
- Mitarbeiter/innen von Betrieben (sofern zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen)
- weitere Personen, welche zwingend auf eine Parkierungsmöglichkeit angeweiesen sind.