Gemeindeversammlung vom 5. März 2024

02. Feb 2024

Versammlung der Einwohnergemeinde Moosseedorf, Dienstag, 5. März 2024, 19.30 Uhr, im Kirchgemeindehaus Moosseedorf

Die Geschäfte:

Information über die Mitwirkung zum Wasserbauplan Moosmattbach
Information über die Projekte / Vision 2032

  1. Rechnungsprüfungsorgan 2025-2028, Wahl
  2. Gebührenreglement, Genehmigung Änderungen
  3. Kauf Parzelle Nr. 320 Sandstrasse, Passepartout, Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 1,98 Mio.
  4. Kauf Parzelle 181, Schulanlage, Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 980‘000.00
  5. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gemäss Art. 31 und Art. 36 der Gemeindeordnung kann gegen das Traktandum 3, Kauf Parzelle Nr. 320, Sandstrasse, Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 1,98 Mio. innert 30 Tagen nach der Bekanntmachung gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung das Referendum ergriffen werden.

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland innert 30 Tagen Beschwerde geführt werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird auf die Rügepflicht hingewiesen (Art. 49a kant. Gemeindegesetz).

Zur Orientierung über die Geschäfte wird das Mitteilungsblatt „am moossee“ an alle Haushaltungen verteilt. Die stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Moosseedorf

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