Heimatschein

Jede Schweizerin und jeder Schweizer hat spätestens bei Volljährigkeit an ihrem/seinem Wohnsitz einen Heimatschein zu hinterlegen. Wir werden daher zum Zeitpunkt der Volljährigkeit oder bei Eintreffen von Zivilstandänderungen für Sie beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde einen Heimatschein bestellen. Die Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

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